Welche Dienstleistung suchen Sie?



Download und Links

Zusatzinformationen



Sie planen eine öffentliche Versammlung oder einen Demonstrationszug? Mit unserem Online-Service können Sie Ihre Versammlung schnell und unkompliziert anmelden. Die Anzeige einer Versammlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Nutzen Sie unseren digitalen Antrag, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten!

Damit Ihre Versammlung ordnungsgemäß angezeigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Versammlung muss öffentlich sein, das heißt, sie findet an einem öffentlichen Ort wie einer Straße, einem Platz oder einem Park statt.
  • Die Anzeige muss durch die verantwortliche Person (Leiter/in der Versammlung) eingereicht werden.
  • Die Versammlung darf nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder geltendes Recht verstoßen.

Um Ihre Versammlung korrekt anzuzeigen, benötigen wir folgende Angaben und Dokumente:

  • Vollständige Angaben zur verantwortlichen Person (Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktinformationen)
  • Angaben zum geplanten Ort, Datum und Zeitrahmen der Versammlung
  • Beschreibung des Zwecks und der Art der Versammlung (z. B. Demonstration, Kundgebung, Umzug)
  • Gegebenenfalls eine Skizze oder Route bei Umzügen
  • Falls erforderlich, eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Anzeige im Auftrag einer anderen Person einreichen

Die Anzeige einer Versammlung muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung erfolgen. Bei kurzfristigen, spontanen Versammlungen bitten wir um sofortige Anzeige, sobald die Planung feststeht.

Die Anzeige einer Versammlung ist gebührenfrei. Es fallen keine Kosten für Sie an.

Themenübersicht