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Die Genehmigung zur Plakatierung ermöglicht es Bürgern und Organisationen, ihre Veranstaltungen, Produkte oder Dienstleistungen öffentlich zu bewerben. Plakate dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen angebracht werden und müssen den örtlichen Vorschriften entsprechen.

Für die Beantragung einer Plakatierungsgenehmigung muss der Antragsteller volljährig sein und über eine gültige Adresse in der Gemeinde verfügen. Zudem darf die Plakatierung keine öffentlichen Interessen oder den Straßenverkehr beeinträchtigen.

Zur Beantragung sind das vollständig ausgefüllte Formular, eine Kopie des geplanten Plakats sowie ein Nachweis über den Zweck der Plakatierung einzureichen. Gegebenenfalls kann ein weiterer Nachweis über die Berechtigung zur Werbung für bestimmte Veranstaltungen erforderlich sein.

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aushang der Plakate eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer müssen die Plakate unverzüglich entfernt werden.

Für die Genehmigung zur Plakatierung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der Anzahl und Größe der Plakate richtet. Die genaue Gebührentabelle ist im Antragsformular oder auf der Website der Gemeinde einsehbar.

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