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Zusatzinformationen



Denkt daran die nächste Veranstaltung rechtzeitig anzuzeigen!

§ 6 des Hessischen Gaststättengesetztes (HGastG) regelt, dass alle Feste oder Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke gegen Entgelt zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn, schriftlich anzuzeigen sind.

Veranstalter und Betreiber müssen ihre Veranstaltungen bei der Gemeinde Mücke, Ordnungs- und Gewerbeamt, mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn anzeigen. Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes kann online auf der Homepage der Gemeinde Mücke eingereicht werden. Für die Behörde verbleibt so genügend Zeit, die Anzeige zu Prüfen und falls nötig, auf Mängel hinzuweisen und diese zu beseitigen.

Die Kosten für die Bearbeitung der Anzeige werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) auf 35,00 € pro Anzeige festgesetzt.

Ordnungswidrig handelt, wer die Anzeige nicht wahrheitsgemäß, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden, § 12 HGastG.

Veranstaltungen auf Spendenbasis sind ebenso meldepflichtig. Hier kann die Gemeinde von einer Gebühr absehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Spenden, nach Abzug des tatsächlichen Aufwandes, an eine gemeinnützige Organisation oder ähnlichem gespendet werden. Eine Aufstellung der Einnahmen und Aufwendungen ist zeitnah nach Veranstaltung beim Ordnungsamt vorzulegen. Der dort ausgewiesene Überschuss muss mindestens der Spendensumme entsprechen. Für dieses Vorgehen ist in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt notwendig.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

PDF-Formulare:

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes.pdf

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Brandsicherheit.pdf

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Fluessiggas.pdf

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Jugendschutz.pdf

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Jugendschutz2.pdf

voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Rauschgift.pdf

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voruebergehender-Betrieb-eines-Gaststaettengewerbes-Zelt.pdf

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