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Die Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten ist ein notwendiger Schritt, wenn eine Verlegung aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Diese Genehmigung stellt sicher, dass der Vorgang im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und dem respektvollen Umgang mit den Verstorbenen erfolgt.

Für die Beantragung der Genehmigung müssen berechtigte Gründe, wie z. B. familiäre, gesundheitliche oder rechtliche Erfordernisse, vorliegen. Zudem ist die Zustimmung der Angehörigen sowie eine Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung notwendig.

Zur Beantragung sind Nachweise über den Verwandtschaftsgrad, die Zustimmung aller Berechtigten sowie der ursprüngliche Bestattungsvertrag vorzulegen. Zusätzlich können medizinische oder rechtliche Dokumente verlangt werden.

Die Beantragung sollte mindestens vier Wochen vor dem geplanten Ausgrabungs- oder Umbettungstermin erfolgen. Dies gibt der Verwaltung ausreichend Zeit zur Prüfung und Bearbeitung des Antrags.

Die Kosten für die Genehmigung variieren je nach Aufwand und den damit verbundenen Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

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