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Zusatzinformationen
Für die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ist eine Genehmigung erforderlich. Diese stellt sicher, dass die baulichen Veränderungen den gestalterischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
Die Genehmigung kann nur von berechtigten Personen wie Grabnutzungsberechtigten oder deren Bevollmächtigten beantragt werden. Zudem müssen die geplanten Maßnahmen den örtlichen Friedhofsordnungen und Gestaltungsvorschriften entsprechen.
Für den Antrag benötigen Sie einen detaillierten Entwurf oder Plan des Grabmals, inklusive Materialangaben und der genauen Maße. Zusätzlich sind der Nachweis über die Nutzungsberechtigung der Grabstätte und gegebenenfalls eine Vollmacht einzureichen.
Die Antragsbearbeitung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig vor der geplanten Aufstellung oder Veränderung einzureichen.
Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde und kann variieren.