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Zusatzinformationen
Die Spielgerätsteuer ist eine kommunale Abgabe, die für den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erhoben wird. Diese Steuer soll dazu beitragen, die soziale Verantwortung des Spielbetriebs zu fördern. Mithilfe der Spielgerätsteuer-Erklärung können Betreiber von Spielgeräten ihrer Steuerpflicht nachkommen. Die Erklärung ermöglicht es Ihnen, die relevanten Daten einfach und übersichtlich einzureichen.
Um die Spielgerätsteuer zu erklären, müssen Sie Betreiber von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten sein, die öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel in Gaststätten, Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen. Zudem muss das Spielgerät in der Gemeinde aufgestellt sein, in der die Steuer erhoben wird.
Für die Einreichung der Spielgerätsteuer-Erklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Angaben zu den Standorten der aufgestellten Spielgeräte
- Anzahl und Art der Spielgeräte
- Protokolle oder Berichte über den Ertrag der Geräte (Einnahmen und Auszahlungen)
- Ihre persönliche und betriebliche Steuernummer
Die Spielgerätsteuer ist in der Regel monatlich oder quartalsweise zu erklären, abhängig von den örtlichen Vorschriften. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Fristen, um Verzugszinsen oder Strafzahlungen zu vermeiden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den örtlichen Steuerregelungen oder in Ihrem Steuerbescheid.
Die Höhe der Spielgerätsteuer richtet sich nach den erzielten Einnahmen und den örtlichen Steuersätzen. Zusätzlich können Gebühren für verspätete oder unvollständige Erklärungen anfallen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die geltenden Sätze und Fristen in Ihrer Gemeinde.