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Zusatzinformationen



Die Anmeldung eines Hundes in unserer Gemeinde ist eine wichtige Pflicht, die zur Erfassung und Registrierung Ihres Haustieres beiträgt. Durch die Anmeldung unterstützen Sie uns dabei, ein aktuelles Verzeichnis zu führen und gewährleisten, dass alle Hunde in unserer Gemeinde ordnungsgemäß registriert sind.

Jeder Hundehalter, der einen Hund in unserer Gemeinde hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe.

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Nachweis über die Identität des Hundes (z.B. Impfausweis oder Chipnummer) sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Hundehalters. Zudem sind Angaben über die Rasse, das Alter und die bisherige Haltung des Hundes erforderlich.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Für die Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach der Anmeldung eine Hundesteuer erhoben wird, deren Höhe sich nach der Rasse und Anzahl der Hunde richtet.

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