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Zusatzinformationen



Um die Geburt Ihres Kindes schnell und unkompliziert zu melden, können Sie die Voranzeige einer Geburt bei uns einreichen. Mit diesem Verfahren geben Sie uns vorab die wichtigsten Informationen zur Geburt weiter, damit die Ausstellung der Geburtsurkunde reibungslos und zügig erfolgen kann. Dies erspart Ihnen Zeit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Die Voranzeige einer Geburt kann von den Eltern des Kindes oder einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Geburt des Kindes bereits stattgefunden hat und das Kind innerhalb der ersten Woche nach der Geburt gemeldet wird. Die Anzeige erfolgt bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Für die Voranzeige der Geburt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Bei verheirateten Eltern: eine Eheurkunde
  • Bei unverheirateten Eltern: eine Vaterschaftsanerkennung (falls bereits erfolgt)
  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme

Die Geburt muss spätestens eine Woche nach der Entbindung beim Standesamt gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Voranzeige der Geburt so früh wie möglich einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung sicherzustellen.

Die Voranzeige der Geburt selbst ist kostenfrei. Gebühren können jedoch für die Ausstellung der Geburtsurkunde und weiterer Dokumente anfallen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Gebührenordnung Ihres Standesamts.