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Zusatzinformationen
Sie möchten als Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe tätig werden, sei es im Taxi- oder Mietwagensektor? Dann sind Sie hier genau richtig! Mit einer Personenbeförderungsgenehmigung können Sie offiziell und rechtlich abgesichert Personen befördern und Ihr Gewerbe ausüben. Diese Genehmigung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sowohl Fahrgäste als auch Fahrer gut geschützt und die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Um eine Personenbeförderungsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Führerschein: Ein gültiger Führerschein der Klasse B (für Mietwagen) oder Klasse D (für Taxen) ist notwendig.
- Fahrpraxis: Eine mindestens zweijährige Fahrpraxis ist erforderlich.
- Zuverlässigkeit: Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, das heißt, es darf kein Eintrag im Führungszeugnis vorliegen.
- Gesundheitliche Eignung: Eine ärztliche Untersuchung, einschließlich eines Augen- und Reaktionstests, ist erforderlich.
- Ortskenntnisse: Für Taxifahrer ist in der Regel der Nachweis über ausreichende Ortskenntnisse in der jeweiligen Stadt oder Region notwendig.
Um die Genehmigung zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gültiger Führerschein (einschließlich des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung)
- Ärztliches Gutachten über Ihre körperliche und geistige Eignung
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über Ihre Ortskenntnisse (nur für Taxifahrer)
- Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit
Die Bearbeitungszeit für die Genehmigung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der jeweiligen Bearbeitungskapazität. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, besonders wenn Sie bereits einen bestimmten Starttermin planen.
Die Kosten für die Beantragung der Personenbeförderungsgenehmigung variieren je nach Stadt oder Gemeinde. Sie betragen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Zusätzlich können Kosten für ärztliche Untersuchungen, Führungszeugnisse oder Ortskenntnisprüfungen anfallen.