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Haben Sie einen verlorenen Gegenstand gefunden oder suchen Sie nach etwas, das Ihnen abhandengekommen ist? Unser Fundbüro steht Ihnen zur Seite! Gefundene Gegenstände können bei uns abgegeben werden, und wenn Sie etwas vermissen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Ziel ist es, Fundsachen schnell und unkompliziert an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Um eine Fundsache abzugeben oder abzuholen, müssen Sie den Fundort und -zeitpunkt möglichst genau angeben und im Fall der Abholung den verlorenen Gegenstand eindeutig beschreiben. Haben Sie etwas verloren, müssen Sie zudem nachweisen, dass der Gegenstand Ihnen gehört.

  • Bei Abgabe einer Fundsache: Angaben zum Fundort und Fundzeitpunkt.
  • Bei Abholung einer Fundsache: Ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und ein Nachweis, dass die Fundsache Ihnen gehört (z.B. Kaufbeleg, detaillierte Beschreibung des Gegenstands).

  • Gefundene Gegenstände müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Fund im Fundbüro abgegeben werden.
  • Vermisste Gegenstände können in der Regel bis zu sechs Monate nach dem Fund abgeholt werden. Nach dieser Frist geht der Gegenstand an den Finder oder wird verwertet.

Die Abgabe von Fundsachen ist kostenlos. Bei der Abholung einer Fundsache können je nach Wert und Bearbeitungsaufwand Gebühren anfallen, die in der Regel zwischen 5 und 25 Euro liegen. In einigen Fällen steht dem Finder auch ein Finderlohn zu, den der Verlierer zahlen muss.

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