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Zusatzinformationen



Gemäß der Ehrensatzung der Gemeinde Mücke können Personen, die in einem oder mehreren Vereinsvorständen ehrenamtlich tätig sind/waren mit dem kleinen (nach 12 Jahren) bzw. großen (nach 20 Jahren) Ehrenbecher der Gemeinde Mücke geehrt werden. Gleichzeitige Vorstandstätigkeit in mehreren Vereinen kann nur einmal angerechnet werden.

Der Antrag auf Ehrung ist vom Verein spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich mit dem entsprechenden Vordruck bei der Gemeindeverwaltung Mücke, Frau Geiß oder Frau Müller (Standesamt, Zimmer 16) einzureichen.

Da die Ehrungen in der Regel vom Bürgermeister vorgenommen werden, ist es sinnvoll, sich wegen der Terminabsprache rechtzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen (schriftliche Einladung an den Bürgermeister).

Die Ehrensatzung und den Vordruck zur Beantragung der Ehrungen finden Sie auf dieser Webseite.

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