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Ein Brauchtumsfeuer ist eine traditionelle Feuerstelle, die zu bestimmten kulturellen oder festlichen Anlässen entzündet wird, wie beispielsweise zu Ostern oder bei regionalen Festen. Mit unserem Onlineantrag können Sie einfach und bequem die Genehmigung für Ihr Brauchtumsfeuer beantragen. Das Verfahren ist unkompliziert und erspart Ihnen den Gang zur Behörde. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um Ihr Feuer sicher und im Einklang mit den örtlichen Bestimmungen abzuhalten.

Um ein Brauchtumsfeuer zu entzünden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Feuer muss im Rahmen eines traditionellen oder kulturellen Brauchs stattfinden.
  • Es darf ausschließlich unbehandeltes, trockenes Holz verwendet werden.
  • Die Brandstelle muss einen sicheren Abstand zu Gebäuden, Straßen und Wäldern haben.
  • Sicherheitsmaßnahmen zur Brandverhütung müssen getroffen werden.
  • Die örtlichen Umwelt- und Lärmschutzvorgaben sind einzuhalten.
  • Die Veranstaltung darf nicht der bloßen Abfallentsorgung dienen.

Für die Beantragung eines Brauchtumsfeuers benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Angaben zum Anlass und zur Art des Brauchtumsfeuers
  • Beschreibung des Veranstaltungsortes mit Skizze oder Lageplan
  • Angaben zum Verantwortlichen, der während des Feuers anwesend ist
  • Ggf. eine Genehmigung des Grundstückseigentümers, falls das Feuer auf fremdem Grund abgehalten wird

Der Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumsfeuers sollte spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin eingereicht werden. Dies stellt sicher, dass alle notwendigen Prüfungen rechtzeitig durchgeführt werden können.

Die Kosten für die Beantragung eines Brauchtumsfeuers variieren je nach Gemeinde und Umfang der Veranstaltung. In der Regel fallen Gebühren zwischen 20 und 50 Euro an. Genauere Informationen erhalten Sie während des Antragsprozesses oder bei Ihrer zuständigen Behörde.

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