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Zusatzinformationen



Eine Standplatzgenehmigung auf einem Markt ist erforderlich, um als Händler auf einem der Märkte unserer Gemeinde Waren anbieten zu dürfen. Mit der Genehmigung sichern Sie sich einen festen Platz, an dem Sie Ihre Produkte regelmäßig präsentieren können.

Um eine Standplatzgenehmigung zu erhalten, müssen Sie in unserer Gemeinde als Gewerbetreibender registriert sein und die angebotenen Waren müssen den geltenden Marktordnungen entsprechen. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Stand den Anforderungen an Sicherheit und Hygiene entspricht.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung, eine aktuelle Bescheinigung über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und, falls erforderlich, Nachweise über besondere Qualifikationen oder Zertifikate für den Verkauf bestimmter Waren.

Die Bewerbung für eine Standplatzgenehmigung muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Markttag eingereicht werden. Eine frühzeitige Bewerbung wird empfohlen, da die Plätze nach Verfügbarkeit vergeben werden.

Für die Standplatzgenehmigung fallen je nach Markt und Standgröße Gebühren an. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung unserer Gemeinde.

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