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Zusatzinformationen
Die Abmeldung eines Gewerbes ist notwendig, wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit in unserer Gemeinde einstellen. Dies kann einfach und schnell über unser Onlineformular erledigt werden.
Sie müssen Inhaber des abzumeldenden Gewerbes sein oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen können. Außerdem dürfen keine offenen Forderungen gegenüber der Gemeinde bestehen.
Bitte halten Sie die Gewerbeanmeldung, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls eine Vollmacht bereit
Die Abmeldung muss unverzüglich nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Verspätete Abmeldungen können zu Gebühren führen.
Die Abmeldung des Gewerbes ist in unserer Gemeinde gebührenfrei.