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Zusatzinformationen



Das Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über die im Bundeszentralregister gespeicherten strafrechtlichen Verurteilungen einer Person gibt. Es wird häufig von Arbeitgebern, Behörden oder anderen Institutionen zur Vorlage verlangt, um die persönliche Zuverlässigkeit und strafrechtliche Vergangenheit der antragstellenden Person zu überprüfen.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei der Antragstellung oder Online-Beantragung mit einem gültigen elektronischen Personalausweis
  • Berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Führungszeugnisses (Nachweis durch Arbeitgeber oder Institution)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis über das berechtigte Interesse (Schreiben des Arbeitgebers oder der Institution)
  • Bei der Online-Beantragung: elektronischer Personalausweis und entsprechendes Lesegerät oder Smartphone mit AusweisApp2

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen. In Einzelfällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 Euro. In bestimmten Fällen (z.B. Ehrenamtliche Tätigkeit) kann eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden.

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